Die neuen Anschlussverordnungen gelten gemäß § 18 EnWG grundsätzlich für den Anschluss aller Kunden, die an das Niederspannungsnetz (NAV) und über Niederdruck an das Gasverteilungsnetz angeschlossen sind (NDAV). Sie regeln erstmals die Bedingungen der Anschlussnutzer, die über diese Netze mit elektrischer Energie oder Gas beliefert werden.
Die anschlussbezogene Novellierung der AVBEltV und AVBGasV hat zu weit-reichenden Änderungen der Anschlussbedingungen geführt. Dies betrifft u. a. den Vertragsabschluss, den Netzbetrieb, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung, die Haftung, das Grundstücksbenutzungsrecht, die Erhebung von Baukostenzuschüssen, die Herstellung der Hausanschlüsse, die Verwendung der Elektrizität, die Abrechnung, die Liefersperre sowie die Kündigung.
Die Grundversorgungsverordnungen StromGVV und GasGVV enthalten die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck nach § 36 und § 38 EnWG. Sie ändern u. a. grundlegend den Inhalt der Leistungspflichten gegenüber den Haushaltskunden, außerdem die Abrechnungs- und Kündigungsvorschriften und das Recht zur Unterbrechung der Versorgung.
In diesem Seminar werden die aktuellen Praxisprobleme unter Berücksichtigung der sich aus der Novellierung ergebenden Fragen behandelt. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen eingeräumt. Die Teilnehmer dieses Seminars erhalten:
- umfangreiche Folien und Unterlagen,
- eine Sammlung von Leitsätzen aktueller Gerichtsentscheidungen.
Als spätere Erweiterung und Vertiefung dieses Grundseminars empfehlen wir das Aufbauseminar mit vielen Praxisbeispielen und Anwendungsmöglichkeiten in Gruppenübungen.
Zielgruppe
Mitarbeiter der Unternehmen, die in ihrer praktischen Arbeit mit rechtlichen Problemen des Anschlusswesens und der Grundversorgung Strom und Gas konfrontiert werden.