Kartellrechtliche Überprüfung von Wasserpreisen - Anforderungen an die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei Wasserversorgern
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BDEW, 1. Auflage, 2009, 64 Seiten, kartoniert
ISBN
978-3-8022-0995-6
Bestell-Nr.
705010
Preis
39,80 €
BDEW-Mitgliederpreis: 24,80 €
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Anforderungen an die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei Wasserversorgern gemäß § 103 Abs. 5 GWB a. F.
Lässt sich die aus dem Energierecht resultierende Rechtssprechung zu Missbrauchsverfahren 1:1 auf die Wasserversorgung übertragen? Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 18. November 2008 wurde erstmalig eine kartellrechtliche Missbrauchsverfügung zur Absenkung von Wasserpreisen gerichtlich überprüft und weitgehend bestätigt. Dieses Urteil wird sicherlich auch Auswirkungen auf der Praxis der Unternehmen haben. Jene müssen sich darauf einstellen, dass die Wasserpreise zukünftig kartellrechtlich überprüft werden, auch wenn noch nicht sicher ist, dass der BGH dem Oberlandesgericht in allen Punkten folgen wird.
Aus Sicht des BDEW wurden bei diesem Urteil wasser- und kommunalverfassungsrechtliche Besonderheiten, die mit dem Trinkwasser untrennbar verbunden sind, außer Acht gelassen. Die Rechtssprechung zu Missbrauchsverfahren im Energiesektor ist auf die Wasserversorger im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Versorgungsunternehmen nicht ohne weiteres übertragbar. Der BDEW hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Lotze, Aulinger Rechtsanwälte und Herrn Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M., Leiter des Instituts für deutsches und europäisches Wasserrecht an der Universität Trier beauftragt, ein wasser- und kartellrechtliches Gutachten zu den „Anforderungen an die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei Wasserversorgern gemäß § 103 Abs. 5 GWB a. F.2 zu erstellen. Die Ergebnisse liegen nun vor. - und Grundversorgungsbedingungen– NAV/NDAV und GVV
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