Festlegung von Indexreihen – inkl. CD-ROM
Rechtliche Rahmenbedingungen seitens der Regulierungsbehörden nach
•§§ 6 Abs. 3, 30 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV und
•§§ 6 Abs. 3, 30 Abs. 2 Nr. 2 GasNEV
Die Beschlüsse der Bundesnetzagentur werfen zahlreiche Fragen auf. Sie betreffen einmal die Rechtsnatur der Entscheidung, die dabei zugunsten der Regulierungsbehörde bestehenden oder fehlenden Entscheidungsspielräume, sowie insbesondere die materiellrechtlichen Anforderungen, die an eine sachgerechte Bildung von Indexreihen zu stellen sind.
Im Vergleich zu der Regulierungspraxis vor Erlass der Beschlüsse ergeben sich gravierende Einschnitte für die Basis von Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung. Auch ist zu beachten, dass die Beschlüsse nicht nur für die kostenbasierte Regulierung mit Geltung bis zum 31.12.2008 wirken. Vielmehr bilden die von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegungen auch den Ausgangspunkt für die Anreizregulierung jeweils zu Beginn der Regulierungsperiode (§ 21a Abs. 4 S. 5 EnWG; § 6 ARegV).
Eine umfassende Überprüfung der Beschlüsse der Bundesnetzagentur zeigt, dass erhebliche Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit bestehen, die in einem seitens verschiedener Netzbetreiber angestrengten Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf geklärt werden sollen. Das Rechtsgutachten geht den Bedenken im Einzelnen nach und kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlüsse vom 17.10.2007 nicht haltbar sind. Die Analyse beruht auf einem Gutachtenauftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin.