Band 8: Kalkulationsgrundlagen in der Energieversorgung
Im Rahmen der Anreizregulierung werden die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur neu festgelegt. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die Investitionsfähigkeit in Energienetze veröffentlicht der BDEW das von der NERA Economic Consulting erstellte Gutachten „Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze in Deutschland“ sowie das Gutachten von Prof. Dr. Ballwieser „Investitionsrechnungen für Netze im Rahmen der Anreizregulierung“.
Band 8: Kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze Strom- und Gasnetze in Deutschland
Das Gutachten schätzt, im Rahmen einer empirischen Untersuchung, sachgerechte kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze in Deutschland ab.
Dabei stützt es sich auf zwei international anerkannte Methoden:
Capital Asset Pricing Model (CAPM):
Standardmethode für die Berechnung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes regulierter Energieunternehmen in Europa. Resultate jüngerer Regulierungsentscheidungen aus dem Ausland wurden zusätzlich herangezogen.
Dividend Growth Model (DGM):
Als Gegenprobe zum CAPM ist das DGM die Standardmethode für die Berechnung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes regulierter Energieunternehmen in den USA.
Die gesetzlichen Vorschriften und die deutschen Besonderheiten sind im Gutachten berücksichtigt. Weiterhin gewährleistet es, dass die Empfehlungen für die Eigenkapitalzinssätze eine ausreichende Höhe haben, um Kapital für effiziente Investitionen anzuziehen, sowie mit den allgemeinen Regulierungszielen übereinstimmen.
Hintergrund des Gutachtens ist: Sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung bestimmt werden, was momentan für den 1. Januar 2009 vorgesehen ist, entscheidet die Bundesnetzagentur erstmals über die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Festlegung erfolgt für die Dauer einer Regulierungsperiode, d.h., für vier Jahre bei Gas und fünf Jahre bei Strom. Der Eigenkapitalzinssatz ist auf Basis des 10-Jahresdurchschnitts festverzinslicher Wertpapiere zuzüglich eines angemessenen Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse zu bestimmen.
Hier:
Übersicht der publizierten Bände zur Reihe Kalkulationsgrundlagen in der Energieversorgung